Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verpflichtung zur Arbeit?
Anni93:
Hallo Community,
derzeit ganz akut bei uns im Büro:
Ist man verpflichtet während der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne als Kontaktperson 1 Homeoffice zu machen?
Wie ist da die derzeitige Rechtslage? :)
Lars73:
Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Aber wenn man die Möglichkeit Homeoffice ablehnt, könnte es die Folge haben, dass keine Entschädigungsanspruch besteht.
Spid:
Die derzeitige Rechtslage ist unverändert: die Verpflichtung zur Bereitstellung der eigenen, grundgesetzlich geschützten Wohnung als Arbeitsplatz besteht nur, wenn man sich dazu einzelvertraglich verpflichtet hat.
AndreasG:
Wobei man hier allerdings bei Ablehnung von Homeoffice in der Quarantäne zukünftig dann schlechte Karten haben dürfte wenn man beim Arbeitgeber Homeoffice beantragt...
Bastel:
Vielleicht ändern sich ja zwischenzeitlich die räumlichen Gegebenheiten?
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