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Verpflichtung zur Arbeit?

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Anni93:
Hallo Community,

derzeit ganz akut bei uns im Büro:

Ist man verpflichtet während der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne als Kontaktperson 1 Homeoffice zu machen?

Wie ist da die derzeitige Rechtslage?  :)

Lars73:
Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Aber wenn man die Möglichkeit Homeoffice ablehnt, könnte es die Folge haben, dass keine Entschädigungsanspruch besteht.

Spid:
Die derzeitige Rechtslage ist unverändert: die Verpflichtung zur Bereitstellung der eigenen, grundgesetzlich geschützten Wohnung als Arbeitsplatz besteht nur, wenn man sich dazu einzelvertraglich verpflichtet hat.

AndreasG:
Wobei man hier allerdings bei Ablehnung von Homeoffice in der Quarantäne zukünftig dann schlechte Karten haben dürfte wenn man beim Arbeitgeber Homeoffice beantragt...

Bastel:
Vielleicht ändern sich ja zwischenzeitlich die räumlichen Gegebenheiten?

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