Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verpflichtung zur Arbeit?
AndreasG:
--- Zitat von: Bastel am 22.10.2020 13:45 ---Vielleicht ändern sich ja zwischenzeitlich die räumlichen Gegebenheiten?
--- End quote ---
Das wäre definitiv eine Möglichkeit.
Ich würde auf jeden Fall diplomatisch vorgehen beim Ablehnen des Homeoffices es sei denn es
wäre egal ob man zukünftig irgend wann mal Homeoffice möchte.
Philipp:
Soweit ich weiß kann Homeoffice faktisch nicht angeordnet werden.
Insofern würde ich die Ausgangsfrage beneinen.
acer:
--- Zitat von: Lars73 am 22.10.2020 12:40 ---Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Aber wenn man die Möglichkeit Homeoffice ablehnt, könnte es die Folge haben, dass keine Entschädigungsanspruch besteht.
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warum sollte man keinen anspruch darauf haben? wenn keine pflicht besteht?
Platten:
Spid hat Recht. Und genau so muss auch verfahren werden, wenn man noch ein Ei in der Hose hat.
Wer in normalen Zeiten kein Vertrauen in seine MA legt, und deshalb mobiles Arbeiten ablehnt, kann sich in der Krise mal schön ins K... f......
Spid:
Mit welcher Begründung sollte man den eine gesetzliche Regelung zu einem solch doppelten Grundrechtseingriff schaffen? Welches höhere oder gleichwertige Rechtsgut könnte denn in die Waagschale geworfen werden?
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