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Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
ike:
Ich möchte hoboboy nicht als Kollegen haben.
Am liebsten sollte man den (baldigen) AG schon mal vor ihm warnen.
Gott sei Dank gibt es eine Probezeit und der AG sollte hier genau draufschauen.
Pakart:
--- Zitat von: AndreasG am 26.10.2020 10:07 ---Bitte nochmal die Seite durchlesen.
Die Überschrift lautet: Urlaubsanspruch bei Befristung
Zusätzlich sollte man sich mal drauf einigen wann das Arbeitsverhälntis endete.
Zuerst "bis August" jetzt "bis Juli"...
--- End quote ---
Vielleicht sollte sich hoboboy einfach mal die §§ 4-6 des BUrlG lesen und den Hinweis dazu nehmen, dass dem BUrlG eine Befristung egal ist. Das bezuggenommene Urteil klärt die Auslegung des Wortes "nach" im § 4.
hoboboy:
--- Zitat von: ike am 26.10.2020 19:41 ---Ich möchte hoboboy nicht als Kollegen haben.
Am liebsten sollte man den (baldigen) AG schon mal vor ihm warnen.
Gott sei Dank gibt es eine Probezeit und der AG sollte hier genau draufschauen.
--- End quote ---
Das kritisieren von völlig unnötig verlangten Bescheinigungen ist also nicht mehr Erlaubt? Naja mit komplett überhörigen Menschen möchte ich auch nicht zusammenarbeiten und ich glaube auch nicht das dies ein Arbeitgeber will.
Es konnte mir ja auch noch niemand erläutern inwiefern mein Studiumszeugniss oder meine Geburtsurkunde für diesen Job eine höhere Relevanz haben als die Bescheinigung meines Seepferdchens........scheint wohl nicht so einfach zu sein.
Grumbakiechel:
Du wirst Dich wundern, wie schnell Du Deinen Arbeitsvertrag durchgelesen hast. Der beruht im Wesentlichen auf dem Tarifvertrag und dort ist alles bestens geregelt.
Außerdem kenne ich keinen Arbeitgeber, der nicht alle beruflichen Abschlüsse haben will, unabhängig davon, ob sie relevant sind oder nicht. Vor allem verstehe ich überhaupt nicht, worüber man sich da aufregen könnte. Du hast sicherlich in Deiner Bewerbung und Deinem Lebenslauf Deinen Studienabschluss angegeben, oder? Dass der AG hierfür Belege will ist nachvollziehbar, sonst könnte jeder Hinz und Kunz behaupten, er oder sie sei Volljurist/in.
Auch die Vorlage einer Geburtsurkunde ist völlig normal.
Du behauptest, es konnte Dir noch niemand erläutern, wofür das alles gebraucht wird. Ich nehme an, eine Auskunft beim Personalamt dazu hast Du nicht eingeholt. Ob Dir das einleuchtet, spielt keine Rolle.
Eine VL kann man abschließen, muss man aber nicht. Und dazu brauchst Du nicht mal einen Arbeitgeber, dan hast Du eben nur keinen Zuschuss vom AG. Den Vertrag schließt man ab, dann gibt es eine Bescheinigung, die reicht man beim AG ein und fertig.
Offenbar von gar nichts irgendeine Ahnung, aber nur am Pöbeln. Deine neuen Kollegen können sich schon mal freuen. Und vergiss bitte nicht, den Nachweis vom Seepferdchen mit abzugeben, der scheint Dir ja besonders am Herzen zu liegen.
Hoffentlich kommst Du nicht auf einen Arbeitsplatz mit Publikum....
Spid:
Inwiefern wäre die Vorlage einer Geburtsurkunde völlig normal? Das habe weder ich jemals von jemandem verlangt, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen, noch hätte es jemals jemand von mir für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses verlangt.
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