Ich finde die Liste aber auch ein wenig befremdlich - zumal grundsätzlich Personalausweis, Steuer-ID, SV-Nummer und ggfs. PKV-Bescheinigung genügen.
Hinsichtlich des Führungszeugnisses wäre ja noch interessant, inwiefern Eintragungen darin im öD relevant für die Begründung des Arbeitsverhältnisses sein könnten, denn das wäre ja nur der Fall, wenn im Anforderungsprofil Unbestraftheit o.ä. gefordert worden wäre.