Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?
Da vermute ich mal, dass der AG in die Röhre gucken wird und zur Eigenkündigung motivieren muss...
Endlich ein Profi im Bürgeramt
- Schilda. Wie heute das Arbeitsgericht entschieden hat, hat die Stadtverwaltung den mehrfach verurteilten Paßfälscher Knack I. in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt und die erteilte Einstellungszusage rechtswidrig gebrochen, weil sie ihn nicht beschäftigt habe, obwohl er sich im Bewerbungsverfahren durchgesetzt hatte. Erst bei Vertragsunterzeichnung fiel mit Vorlage des Führungszeugnisses auf, daß I. mehrfach einschlägig vorbestraft war. Eine Unbestraftheit war im Anforderungsprofil der Stelle jedoch nicht vorgesehen. Die Bürger von Schilda können sich über einen echten Profi freuen, der auch mal selbst Hand anlegen kann, wenn auf die Schnelle ein Ausweisdokument benötigt wird.