Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona Sonderzahlung
Wdd3:
--- Zitat von: snagle am 28.10.2020 12:33 ---Hallo,
wenn ich seit mitte 2019 in Elternzeit bin, aber im April 2020 meine LOB Auszahlung bekommen habe, sind beide Voraussetzungen erfüllt? Nicht, oder?
--- End quote ---
Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellenentgelt des
Monats Dezember 2020 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Oktober
2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und
dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Du kannst aber auch deine PA fragen.
snagle:
Ich glaube meine PA ist dafür zu unfähig. Vermutlich wird einfach nichts ausgezahlt. Wenn ich beurteilen müsste würde ich auch eher dazu tendieren keinen Anspruch zu sehen, weil der LOB Anspruch ja im Jahr 2019 entstanden ist und nur die Auszahlung in den April 2020 fällt.
Wdd3:
Du schreibst doch selbst das dein LOB Anspruch aus 2019 ist. Auf dieser Grundlage hattest du keinen Anspruch im vorgenannten Zeitraum und hast somit keinen Anspruch.
Wdd3:
1. Es handelt sich um eine Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes.
Es fällt mir schon schwer genug bei den allermeisten TB eine Abmilderung der zusätzlichen Belastung zu sehen. Noch weniger Verständnis habe ich bei dir eine zu erkennen wenn du dieses Jahr eh nicht gearbeitet hast.
Caesar42:
Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.
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