Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona Sonderzahlung
BAT:
--- Zitat von: Caesar42 am 29.10.2020 14:01 ---Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.
--- End quote ---
Sie ist spätestens mit dem Dezember Gehalt zu zahlen.
Davon ab, habe ich nicht den Eindruck daß zusätzliche Belastungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einschlägig wären. Es ist eine Sonderzahlung für die allgemeinen Belastungen durch die Corona - Krise.
Spid:
Weder noch. Die einmalige Corona-Sonderzahlung ist selbst die Belastung, weil sie keine Belastungen ausgleichen soll, sondern die Tariferhöhung ersetzt, die ansonsten zum 01.09.20 vereinbart worden wäre. Ihre Ausgestaltung dient lediglich ihrer steuerlichen Begünstigung.
BAT:
Woraus geht hervor, daß diese Sonderzahlung die fehlende Tariferhöhung ersetzen soll?
Spid:
Aus den Verhandlungen.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 29.10.2020 14:34 ---Aus den Verhandlungen.
--- End quote ---
Entscheidend ist die schriftliche Einigung. Selbst wenn, warum wäre das ein Belastung?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version