Vielleicht sollte man an der Stelle anmerken, dass es sich dabei schlicht um eine Frage der Benennung handelt.
Eine Sonderzahlung wird wie LOB dem Entgelt zugerechnet, versteuert und mit Sozialabgaben belastet. Am Ende bliebe wahrscheinlich weniger als die Hälfte übrig.
Der Gesetzgeber hat aber mit §3 Nr. 11a EStG eine Coronazahlung bis zu 1500€ als steuerfreien Bonus eingeführt. Markiert man also die Zahlung als Corona-Bonus, fällt sie unter diese Regelung und ist abgabenfrei. Die Zahlung des Bonus hat dabei nichts damit zu tun, ob der Betrieb oder der Mitarbeiter tatsächlich von Corona belastet war.
Theoretisch kann sich sogar der Geschäftsführer eines Herstellers von Masken und Desinfektionsmittel selbst einen Bonus von bis zu 1500€ abgabenfrei auszahlen, solange er es als "Coronabonus" markiert.