Hallo,
wenn ich seit mitte 2019 in Elternzeit bin, aber im April 2020 meine LOB Auszahlung bekommen habe, sind beide Voraussetzungen erfüllt? Nicht, oder?
Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellenentgelt des
Monats Dezember 2020 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Oktober
2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und
dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Du kannst aber auch deine PA fragen.