Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung

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Spid:
Es wird nicht besser, wenn Du es ohne Anführungszeichen schreibst. Was möchtest Du uns mit dem Zitat dieser Protokollerklärung sagen?

Spid:
Lies Dir lieber diesen Thread und insbesondere das dort referenzierte BAG-Urteil vom 27.04.2017 - 6 AZR 459/16 durch.

Anjakannja:
Dass der Arbeitgeber im Recht ist, weil in den 6 Monaten kein Arbeitsverhältnis länger als 12 Monate bestand, sodass der Arbeitgeber die Berufserfahrung nicht anrechnen muss!

Spid:
Mal ganz abgesehen davon, daß sich die Protokollerklärung auf Satz 2 und nicht auf Satz 3 bezieht, steht da wo etwas von einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis? Lies das Urteil.

Anjakannja:
Ok, das wusste ich nicht. Ich werde meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass es nicht Bedingung ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht beim selben Arbeitgeber bestanden haben muss und auch nicht nach Tarif

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