Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung

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Spid:

--- Zitat von: Anjakannja am 25.10.2020 20:55 ---Heisst konkret?

--- End quote ---
Es handelt sich um die Antworten auf Deine beiden Fragen. Ich habe bejaht, daß sich hier jemand auskennt, da ich das im Hinblick auf mich mit Sicherheit sagen kann. Ich habe hinsichtlich Deiner Frage, ob es neue gesetzliche Bestimmungen gebe, diese Frage auf den Sachverhalt bezogen und darauf hingewiesen, daß es sich nicht um gesetzliche, sondern um tarifliche Regelungen handelt.

Nachdem das geklärt ist, hast Du noch weitere Fragen?

Isie:
Typisch Spid.

Einschlägige Berufserfahrung ist anzurechnen. Förderliche kann angerechnet werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Berufserfahrung im ö. D. erworben wurde.

Anjakannja:
Sie haben damit argumentiert, dass ich in den letzten 12 Monaten vor Einstellung keine Beschäftigung über 12 Monate bestand. Ich habe aber durchgehend davor 4 Jahre bei einem privaten Träger gearbeitet. Diese können laut meinem Arbeitgeber nicht angerechnet werden.

Anjakannja:
Der Tarif ist der TVL

Spid:
Es bedarf keiner durchgehenden Beschäftigung. Es bedarf lediglich Zeiten einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren, zwischen denen lediglich Unterbrechungen von jeweils nicht mehr als 6 Monaten lagen.

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