Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
Anjakannja:
Wie lange besteht diese Regelung im Tvl schon und wo kann ich es nachlesen?
Spid:
Der für Dich relevante Teil der Regelung besteht schon seit der Einführung des TV-L. Es handelt sich derzeit um §16 Abs. 2 Satz 3 TV-L.
Anjakannja:
Das ist die Regelung für den Tvöd, oder?
Spid:
Nein, die Regelung im TV-L ist naheliegenderweise die für den TV-L.
Anjakannja:
Argumentiert wird seitens des Arbeitgebers, dass die Berufserfahrung nicht angerechnet werden kann, weil in den letzten 12 Monaten vor Eintritt, nicht lange genug am Stück gearbeitet wurde.
Deshalb kann die Berufserfahrung nicht angerechnet werden.
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