Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
WasDennNun:
--- Zitat von: Anjakannja am 26.10.2020 14:15 ---Ok...
Die Personalabteilung sagte mir, dass er Stufe 1 zugeordnet wurde, weil ich keine 12 Monate vor Einstellung bei einem Träger angestellt war, der auch tariflich zahlt. Das sei der Grund. Von meiner ausgeübtenTätigkeiten war nie die Rede. Da fragte ich mich selbst, wo jetzt die Unterschiede bestehen in dem Tätigkeitsbereich.
--- End quote ---
Die Reden gerne Bullshit,
aber man muss sich auf diesen Bullshit gar nicht einlassen, da man als AN sagen kann was man will. Klar ist, dass sie tarifliche KANN Regelungen nicht anwenden WOLLEN, also sagen denen entweder Stufe x oder sucht euch jemanden anderes.
Oder aber gehe zum Gericht und lasse klären ob die bzgl. der tariflichen MUSS Regeln sich irren.
Spid:
--- Zitat von: Anjakannja am 26.10.2020 14:20 ---Wo liegt die besondere Schwere meiner Tätigkeit? Das frage ich mich bis heute.
Identische Aufgabenbereiche gibt es doch nie in Kindergärten. Wie wird das bemessen?
--- End quote ---
Schwierige fachliche Tätigkeiten werden durch PE Nr. 3 zu Abschnitt 20.6 Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen der EGO näher definiert.
Anjakannja:
Ich habe bereits eine neue Stelle...
Ich finde es trotz allem sehr ungerecht. Ich habe dort Praktikanten ausgebildet, die direkt nach der Schule dort als Erzieher das gleiche Gehalt erhalten. Weil auch sie in Stufe 1 eingestuft werden. Wow...
Spid:
Gerechtigkeit ist tariflich unbeachtlich.
Anjakannja:
Ja. Das muss ich leider feststellen. Ich werde bei meiner neuen Arbeitsstelle aber in Stufe 3 eingestuft.
Nach Tvöd...
Welche Stufe gilt für Erzieher?
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