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Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung

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Spid:
Womit geworben wird, ist völlig unbeachtlich. Maßgeblich ist, ob die auszuübende Tätigkeit ein entsprechendes Tätigkeitsmerkmal erfüllt.

Anjakannja:
Ok...
Die Personalabteilung sagte mir, dass er Stufe 1 zugeordnet wurde, weil ich keine 12 Monate vor Einstellung bei einem Träger angestellt war, der auch tariflich zahlt. Das sei der Grund. Von meiner ausgeübtenTätigkeiten war nie die Rede. Da fragte ich mich selbst, wo jetzt die Unterschiede bestehen in dem Tätigkeitsbereich.

Spid:
Die Begründung des AG trägt nicht. Maßgeblich für einschlägige Berufserfahrung ist die Tätigkeit.

Anjakannja:
Wo liegt die besondere Schwere meiner Tätigkeit? Das frage ich mich bis heute.

Identische Aufgabenbereiche gibt es doch nie in Kindergärten. Wie wird das bemessen?

Anjakannja:
Und noch eine kurze andere Frage:
Wie wird der Erzieher jetzt im Tvöd eingestuft?

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