Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung

<< < (10/14) > >>

Spid:
Handelt es sich um einschlägige Berufserfahrung? Die Tätigkeit als Erzieherin in ehemals E9a bzw. jetzt S8b setzt voraus, daß es sich um die Tätigkeit eines Erziehers mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten handelt, die als Erzieherin in ehemals E9a bzw. jetzt S9 die Tätigkeiten eines Erziehers mit fachlich koordinierenden Aufgaben  für mindestens drei Beschäftigte mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten handelt. Einschlägige Berufserfahrung müßte mindestens diese Qualität haben.

Anjakannja:
Ich habe immer in Kindergärten gearbeitet. So wie alle Kollegen in der Einrichtung. Mein Aufgabenbereich ist der gleiche wie in anderen Kindergärten.
Ich nehme also an, dass es einen Ermessensspielraum gibt. Schade...

Spid:
Den gibt es bei einschlägiger Berufserfahrung nicht.

Anjakannja:
Ich bin dort als Erzieherin angestellt. Mit der Einstufung in Stufe 9a wurde in der Stellenanzeige geworben.

Anjakannja:
Ich habe dort aber keine anderen Aufgaben, als in den Kitas zuvor. Auf Fachlichkeit wird dort großen Wert gelegt und mit der Schule kooperiert.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version