Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung

<< < (9/14) > >>

WasDennNun:

--- Zitat von: Anjakannja am 26.10.2020 08:05 ---Die Kollegin, die der Stufe 3 zugeordnet wurde, war zuvor 3 Jahre als stellvertretende Leitung in einer Kita tätig. Das macht wohl den Unterschied in der Bewertung.

Trotzdem finde ich es nicht fair, dass mir keinerlei Berufserfahrung angerechnet wurde und ich als "Berufsanfängerin"  vergütet wurde.

--- End quote ---
Wenn der AG dir nicht das bezahlen will, was er könnte, dann ist es an dir zu akzeptieren, dass er dich billiger abspeisen möchte, als er müsste.
Ungeachtet der Lügengeschichten die Personaler gerne verbreiten, dass sie nicht könnten, selbst wenn sie wollten.

Also: Sag deinen AG das du Stufe x haben willst oder nicht AN bei diesem AG sein willst.

Alles andere ist albernes rumgeeiere.

Anjakannja:
Ich habe bereits eine neue Stelle. Mir kam es im Gespräch mit der Kollegin, die auch dort gekündigt hat, nur komisch vor, sodass diese Frage dann aufkam.
Ich wurde also 1 Jahr lang in Stufe 1 eingestuft und dementsprechend vergütet und bin jetzt ein weiteres Jahr in Stufe 2 dort beschäftigt. Habe mich aber auch wegen des Klimas dort für eine andere Stelle entschieden. So eine Dummheit wird mir nicht wieder passieren!

Anjakannja:
Hier die Beschäftigungszeiträume in den verschiedenen Einrichtungen, in denen ich beschäftigt war:

04.12.2017 bis 15.04.18 als Erzieherin
16.04.2018 -13.09.18 als Kitaleitung
24.09.18 bis 31.3.19 als Erzieherin

Zuvor war ich am Stück bei einem privaten Träger beschäftigt:
Vom 15.07.13-31.05.17.

Die Einstellung in die jetzige Einrichtung erfolgte am 01.04.2019 in die Entgeltgruppe 9a als Erzieherin und dort bin ich bis jetzt angestellt.

Welche Stufe würde mir zustehen?

Spid:
Der 04.12.18 liegt nach dem 15.04.18.

Handelt es sich um einschlägige Berufserfahrung?

Anjakannja:
Gerade nochmal korrigiert

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version