Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung

Begonnen von Anjakannja, 25.10.2020 20:49

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Anjakannja

...ich wechsel auch deshalb den Arbeitgeber!

Spid

Zitat von: Anjakannja in 25.10.2020 21:48
Argumentiert wird seitens des Arbeitgebers, dass die Berufserfahrung nicht angerechnet werden kann, weil in den letzten 12 Monaten vor Eintritt, nicht lange genug am Stück gearbeitet wurde.

Deshalb kann die Berufserfahrung nicht angerechnet werden.

Zitat von: Spid in 25.10.2020 21:21
Es bedarf keiner durchgehenden Beschäftigung. Es bedarf lediglich Zeiten einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren, zwischen denen lediglich Unterbrechungen von jeweils nicht mehr als 6 Monaten lagen.

Anjakannja

..." Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate"...


Anjakannja

Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate.

Spid

Es wird nicht besser, wenn Du es ohne Anführungszeichen schreibst. Was möchtest Du uns mit dem Zitat dieser Protokollerklärung sagen?

Spid

Lies Dir lieber diesen Thread und insbesondere das dort referenzierte BAG-Urteil vom 27.04.2017 - 6 AZR 459/16 durch.

Anjakannja

Dass der Arbeitgeber im Recht ist, weil in den 6 Monaten kein Arbeitsverhältnis länger als 12 Monate bestand, sodass der Arbeitgeber die Berufserfahrung nicht anrechnen muss!

Spid

Mal ganz abgesehen davon, daß sich die Protokollerklärung auf Satz 2 und nicht auf Satz 3 bezieht, steht da wo etwas von einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis? Lies das Urteil.

Anjakannja

Ok, das wusste ich nicht. Ich werde meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass es nicht Bedingung ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht beim selben Arbeitgeber bestanden haben muss und auch nicht nach Tarif

Anjakannja

Wir sind der Stufe 9 zugeordnet. Ist das relevant?
Lg

Spid


Anjakannja

Verzeihung...nach Entgeltgruppe 9a. Macht das in der Bewertung einen Unterschied?


Anjakannja