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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2020

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Treudiener:
Danke Plato, wo kann ich das finden?

maxg:
Hallo zusammen,
habe eben ein wenig gesucht, aber noch keinen Entwurf zum Bundesbesoldungsgesetz bzw. seiner Anpassung gefunden. Die Ankündigung, dies "wirkungsgleich" zu tun, stammt doch aus Oktober.
Warum dauert es denn so extrem lange? Corona ist da eher unwahrscheinlich, so ein "Standardtext", wo das Ziel klar ist, müsste doch auch im Homeoffice zu verfassen (kopieren) sein ...

Fuchs:
Im Thread der Bundesbeamten in dem es um die letztjährigen BVerfG-Beschlüsse zum Mindestabstandsgebot geht, habe jemand vom BMJV die Info bekommen, dass diese im nächsten BBVAngG adressiert werden.

Das könnte ggf. eine Verzögerung erklären.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: maxg am 02.02.2021 10:51 ---Hallo zusammen,
habe eben ein wenig gesucht, aber noch keinen Entwurf zum Bundesbesoldungsgesetz bzw. seiner Anpassung gefunden. Die Ankündigung, dies "wirkungsgleich" zu tun, stammt doch aus Oktober.
Warum dauert es denn so extrem lange? Corona ist da eher unwahrscheinlich, so ein "Standardtext", wo das Ziel klar ist, müsste doch auch im Homeoffice zu verfassen (kopieren) sein ...

--- End quote ---

Die Antwort auf Deine Frage findest Du eventuell hier: https://www.berliner-besoldung.de/

Die Bemessung einer amtsangemessenen Alimentation ist durch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18) noch einmal komplexer geworden - wenn ein Besoldungsgesetzgeber die neuen Direktiven gewissenhaft beachten möchte, dauert das Verfahren wohl noch einmal deutlich länger als bislang; und sofern man die Direktiven nicht beachten möchte, dürften die Umwege noch einmal spezifsch komplexer sein und dürfen dann nicht minder zeitintensiv sein, wie aktuell das Beispiel Berlin zeigt.

maxg:
Der Hinweis von SwenTanortsch auf die längere Zeit bis zur Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs war ja offensichtlich zutreffend, da der "Einbau" des REZ (siehe anderer Thread, bitte da auch separat ausdiskutieren) wie auch der "Umbau" des Familienzuschlags ja über eine redaktionelle Überarbeitung hinausgeht.
Zum Familienzuschlag (neu2021) habe ich eine Verständnisfrage:
Als Beamter, verheiratet, mit 2 Kindern (also quasi die BVerfG-Musterfamilie) bekommt man welche Zuschläge?
- Stufe 1: 149,36 EUR (für die Ehe)
- Stufe 2: 277,02x2= 554,04 EUR (je Kind, daher mal 2)
In der Summe: 703,40 EUR
Ist das richtig gerechnet?
Dann ist der Familienzuschlag in diesem Fall also deutlich höher als bisher (~404 EUR)?
Es wäre zu schön, um wahr zu sein  ;)

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