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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2020
Organisator:
Genau. Dann zählt es auch für die Arbeitszeit :)
Lars73:
Nicht wenn die Anreise für Sonntag mit dem Zug angeordnet wird.
Organisator:
Ist das so? Reisezeit wäre Dienstzeit, wenn die Reise im Rahmen der üblichen Dienstzeiten durchgeführt wird. Durch die Anordnung wäre der Sonntag reguläre Dienstzeit (in der dann Reisezeiten erbracht werde können).
Lars73:
Die Anordnung der Dienstreise macht diese nicht zur Dienstzeit.
§ 11 (1) AZV
(1) Bei Dienstreisen ist die Zeit zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte Arbeitszeit. Bei ganz- oder mehrtägigen Dienstreisen gilt die regelmäßige Arbeitszeit des jeweiligen Tages als geleistet. Reisezeiten sind keine Arbeitszeit. Sie werden jedoch als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit
1. sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen oder
2. die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird.
Organisator:
Nach welcher Rechtsgrundlage würde denn die Anreise am Sonntag angeordnet werden?
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