Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/corona-sonderzahlung-fuer-den-beamtenbereich-angestossen.html
Leider nichts in der W-Besoldung, wobei A15 oft > W2 ist (je nach Stufe).
Vermutlich wäre es schwierig gewesen zu begründen, inwiefern Professoren eine zusätzliche Belastung durch die COVID-19-Pandemie hatten.
Zum Thema Anordnung von Dienstreisen:
"Bei Anordnung oder Genehmigung einer Dienstreise sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Fürsorge zu berücksichtigen. Die Fürsorgepflicht kann u. a. auf die Festlegung des Beginns und des Endes einer Dienstreise Einfluss haben..." (vgl. Tz 2.1.10 BRKGVwV).
Ein guter Vorgesetzter sollte aus Fürsorgegründen eine Dienstreise am Wochenende nur ausnahmsweise genehmigen.
Den Gesetzen und Verordnungen ergänzende Bestimmungen zu Dienstreisen könnten in einer Dienstvereinbarung zwischen Behördenleitung und Personalvertretung geregelt sein.
Geschickterweise sollte versucht werden, den Tatbestand von § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 AZV zu erfüllen (Reisezeiten werden als Arbeitszeiten berücksichtigt, wenn die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird). So könnte man vor Beginn und nach Ende der Dienstreise ein Dienstgeschäft erledigen. Dies könnte zum Beispiel auch nur die kurze Vorbereitung auf die Dienstgeschäfte des folgenden Tages bzw. Nachbereitung des vorangegangenen Tages im Hotelzimmer sein. Man muss einfach kreativ sein und der Vorgesetzte muss mitspielen.