Sehe ich das richtig, dass mit der Ablehnung durch das BMF nun auch die geplanten Änderungen am Familienzuschlag auf Eis liegen? Im aktuellen Referentenentwurf habe ich dazu nichts mehr gefunden. Sprich, die geplante Auszahlung von FZ Stufe 1 nur noch in Abhängigkeit vom Familienstand fällt erstmal aus? Für Nicht-verheiratete Paare mit Kind wäre das ein Erfolg (aktuell Anspruch auf FZ Stufe 1+2, mit der Neuregelung wäre Stufe 1 weggefallen).
Im aktuellen BBesG steht ja im § 40 (1): "Zur Stufe 1 gehören [...] 4: andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen."
Im aktuellen Referentenentwurf wird § 40 nicht mehr angerührt...