Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona-Sonderzahlung
andi1504:
Der TVöD ist aber für Azubis nicht maßgeblich (insofern auch nicht der Verweis auf § 24 Abs. 2 TVöD) sondern der TVAöD.
Spid:
Für den Verweis ist es unbeachtlich, ob der TVÖD ansonsten Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet.
Micha E:
--- Zitat von: andi1504 am 09.12.2020 08:51 ---Hallo zusammen,
wir haben eine Auszubildende in Teilzeitausbildung. Die Frage ist nun, ob die Corona-Sonderzahlung entsprechend der Teilzeit zu kürzen ist oder nicht. Der TV Corona-Sonderzahlung enthält hierzu keine Regelung. Ich neige dementsprechend zu der Auffassung, dass die Sonderzahlung nicht zu kürzen ist.
Wie seht Ihr das?
Danke
--- End quote ---
Die Auszubildende erhält die Corona-Sonderzahlung für Auszubildende entsprechend ihrer Stundenzahl.
Kristin9591:
Hallo,
Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Und war bis 1.6. Beschäftigt. Ab dann war ich bis Mitte September im mutterschutz und bin zum Stichtag 1.10 in elternzeit. Erhalte ich den corona bonus?
Spid:
Die Ausführungen zur Beschäftigung beziehen sich auf die tatsächliche Beschäftigung und nicht auf das Beschäftigungsverhältnis?
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