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Corona-Sonderzahlung

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frankeee85:
Es wird erwartet, dass der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamten übertragen wird.

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/konsequenzen-fuer-den-beamtenbereich.html

SUElerin2020:

--- Zitat von: Spid am 27.10.2020 10:23 --- Sofern Du in einer Entgeltgruppe der Anlage A eingruppiert bist und Dein Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, hast Du Anspruch auf die einmalige Corona-Sonderzahlung.

--- End quote ---

Das bedeutet das Kollegen die zb zum 15.10 begonnen haben, werden von der Prämie nichts sehen?

Spid:
Welche Prämie?

Es ist eine Sonderzahlung - und wessen Arbeitsverhältnis am 01.10.20 nicht bereits bestand, der hat keinen Anspruch auf sie.

AS1601:
Hallo Zusammen,

wie ist das wenn man erst zum 01.10.2020 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen hat. Besteht hier der Anspruch auf die komplette Sonderzahlung oder dann nur Anteilsmäßig?

z.B. EG 8 VZ 600 €
von März-Oktober 8 Monate

600/8=75 € pro Monat?

oder gibt es dann die 600 € komplett?

Danke für eure Antworten.

Spid:
Komplett.

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