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Corona-Sonderzahlung

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Spid:
Lohnklage

JayTee:
Fraglich ist, ob sich das ein Angestellter traut.
Seinen aktuellen AG wegen 200€ zu verklagen ist so eine Sache. Das werden sich die aller wenigstens trauen..

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage @Spid.

Spid:
Warum sollte er sich das nicht trauen? Genau dafür ist die Arbeitsgerichtsbarkeit ja da. Man kann natürlich auch auf alle Viere runtergehen und "Oh ja, bitte, tiefer" rufen.

2strong:
  ;D

mumble:

--- Zitat von: JayTee am 05.11.2020 09:16 ---Ja so sehe ich das auch.
Leider ist der AG anderer Meinung. Der Kollege bekommt "nur" die 400€ Sonderzahlung.

--- End quote ---
Einfach dem Arbeitgeber den Tarifvertrag hinlegen und den Passus "Maßgeblich sind die
jeweiligen Verhältnisse am 1. Oktober 2020" anstreichen.

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