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Corona-Sonderzahlung
Spidersangel:
Immer wieder nur Kopfschütteln bei mir.
Wenn einer(egal ob Dieb, Chef oder wer auch immer) in meinen Geldbeutel langt und mir mein Geld klaut......ruf ich Ihn zurück und sage, Du hast da noch 2000€ vergessen, die waren im anderen Fach.
Und morgen überschreib ich Ihnen noch meine Wertsachen, damit ich weiterhin für Sie arbeiten darf...........
Wer Ironie findet, darf sie behalten.
SUElerin2020:
Habe eine Frage bezüglich dem Arbeitsvertrag meiner Bekannten.
Sie ist Erzieherin, arbeitet bei einer elterninitiative als stellv. Leitung. Dort haben die Verträge angelehnt an den sue eingruppiert is se in S8a.
Im Vertrag steht aber zusätzlich:
Die Zahlung von etwaigen sondervergütungen (Jsz, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weohnachtsgeld, Prämien etc) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Desweiteren steht später im Arbeitsvertrag:
Ein Tarifvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung.
Der Vorsitzende hat auf Anfrage seitens der Kollegen die Zahlung verneint.
Ist dies rechtlich richtig oder falsch?
Würde mich freuen wenn ihr jemanden helfen könnte...
Britta2:
--- Zitat von: Spidersangel am 05.11.2020 14:29 ---Immer wieder nur Kopfschütteln bei mir.
Wenn einer(egal ob Dieb, Chef oder wer auch immer) in meinen Geldbeutel langt und mir mein Geld klaut......ruf ich Ihn zurück und sage, Du hast da noch 2000€ vergessen, die waren im anderen Fach.
Und morgen überschreib ich Ihnen noch meine Wertsachen, damit ich weiterhin für Sie arbeiten darf...........
Wer Ironie findet, darf sie behalten.
--- End quote ---
Wäre bei uns Auslöser einer Abmahnung.
1. gestörtes Vertrauensverhältnis AN zu tollem AG
2. Störung des Betriebsfriedens
Spid:
--- Zitat von: SUElerin2020 am 08.11.2020 09:55 ---Habe eine Frage bezüglich dem Arbeitsvertrag meiner Bekannten.
Sie ist Erzieherin, arbeitet bei einer elterninitiative als stellv. Leitung. Dort haben die Verträge angelehnt an den sue eingruppiert is se in S8a.
Im Vertrag steht aber zusätzlich:
Die Zahlung von etwaigen sondervergütungen (Jsz, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weohnachtsgeld, Prämien etc) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Desweiteren steht später im Arbeitsvertrag:
Ein Tarifvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung.
Der Vorsitzende hat auf Anfrage seitens der Kollegen die Zahlung verneint.
Ist dies rechtlich richtig oder falsch?
Würde mich freuen wenn ihr jemanden helfen könnte...
--- End quote ---
Richtig.
Spid:
--- Zitat von: Britta2 am 08.11.2020 10:18 ---
--- Zitat von: Spidersangel am 05.11.2020 14:29 ---Immer wieder nur Kopfschütteln bei mir.
Wenn einer(egal ob Dieb, Chef oder wer auch immer) in meinen Geldbeutel langt und mir mein Geld klaut......ruf ich Ihn zurück und sage, Du hast da noch 2000€ vergessen, die waren im anderen Fach.
Und morgen überschreib ich Ihnen noch meine Wertsachen, damit ich weiterhin für Sie arbeiten darf...........
Wer Ironie findet, darf sie behalten.
--- End quote ---
Wäre bei uns Auslöser einer Abmahnung.
1. gestörtes Vertrauensverhältnis AN zu tollem AG
2. Störung des Betriebsfriedens
--- End quote ---
Und? Die erledigt sich vor dem ArbG ganz schnell.
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