Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona-Sonderzahlung
Spid:
Es handelt sich offenkundig um eine ganz gewöhnliche Zweckbefristung, wenn der Zweck erreicht ist, endet das Arbeitsverhältnis, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
Sozialarbeiter:
--- Zitat von: Britta2 am 09.11.2020 11:55 ---Sargnagel. Das Feedback bekommst Du in den folgenden Monaten ohne verbale Kommunikation.
--- End quote ---
oh man... Hattest du so wenig "Erfolgserlebnisse" im "Kampf" "gegen deinen AG"?
Ich hab die Erfahrung, dass ich eh nur eine Nummer bin im Personalamt. Die merken doch garnicht wer da nun wieder rumstänkert. Und mein direkter Vorgesetzter steht in der Regel zu mir. Auch als ich beispielsweise 10 Tage Bildungsurlaub habe wollte (die einem zustehen, wenn man das Jahr vorher keinen Bildungsurlaub hat), der Personalservice erstmal nur 5 genehmigen wollte, oder so Ähnlich.
Solange man sich tatsächlich im Recht befindet, lässt sich das meiner Erfahrung nach, gerade in der Behörde noch besser durchsetzen, als in der freien Wirtschaft. Einfach weil man in der Verwaltung "sicherer" sitzt.
Britta2:
--- Zitat von: Spid am 09.11.2020 12:09 ---Das sind wir wieder bei: wer es mit sich machen läßt. Und Du läßt es mit Dir machen, denn hier kommt immer nur Rumgeheule über dieses oder jenes bei Deinem AG und daß Du es leid bist, zu kämpfen - also blubb.
--- End quote ---
Größte Pfeife ever. Ich heule nicht rum sondern warne vor Konseqzenzen. Genau durch solches Unwissen verloren direkt nacheinander zwei sehr gute Vorgesetzte ihre Jobs.
Sie wollten nur ihren Job gut ("bestens") machen statt sich mit solchem Scheiß auseinanderzusetzen.
Du würdest perfekt in unsere Personalvetwaltung passen. Wir würden uns vorm Klo lieben. Und ich mich arbeitsrechtlich erkundigen, ob ich wirklich grüßen muss.
Spid:
--- Zitat von: Spid am 09.11.2020 12:09 ---Das sind wir wieder bei: wer es mit sich machen läßt. Und Du läßt es mit Dir machen, denn hier kommt immer nur Rumgeheule über dieses oder jenes bei Deinem AG und daß Du es leid bist, zu kämpfen - also blubb.
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stefan77:
Bin immer erschreckt, wenn ich direkt Klage-Androhung usw. lese. Am Besten die Klageandrohungen noch während der Arbeitszeit schreiben/prüfen. Da spricht dann aber direkt der "Amtsschimmel". Kann man nicht erst einmal "normal" miteinander umgehen?
Wenn ihr einen Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung habt, sei es beim "noch" aktuellen Arbeitgeber oder beim vorherigen Arbeitgeber, dann würde ich wie folgt vorgehen:
1. Abwarten, ob das Geld von alleine überwiesen wird. (Wenn einem für 1. die Geduld fehlt kann auch bei 2. gestartet werden)
2. "Freundliche" möglichst telefonische Anfrage bei der Personalabteilung, ob man als Mitarbeiter die Sonderzahlung erwarten kann. Wenn die Personalabteilung die Zahlung noch bearbeitet, dann eventuell 1-2 Wochen später noch einmal fragen, ob jetzt eine Auskunft gegeben werden kann. Die Zahlung dürfte bei fast allen Behörden erst im Dezember erfolgen, also ruhig bleiben!
3. Wenn die Personalabteilung eine Zahlung "verneint", aber ein Anspruch besteht: Hier reicht aus meiner Sicht erst einmal auch eine immer noch nett geschriebene Email oder wer mag auch ein Brief, in dem einfach auf die Regelungen des TV Corona Sonderzahlung eingegangen wird (mit der bitte um Antwort).
4. Erst wenn die Personalabteilung sich dann nach einigen Wochen nicht zurück gemeldet hat oder die Zahlung ausschließt und man als (ehemaliger) Mitarbeiter immer noch völlig im Zeitrahmen der Ausschlussfrist ist, würde ich den Ton verschärfen.
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