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Corona-Sonderzahlung

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Wdd3:

--- Zitat von: Spidersangel am 11.11.2020 10:53 ---
--- Zitat von: Spid am 11.11.2020 10:26 ---Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.

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Danke Spid für diesen Beitrag.

Genau das ist der springende Punkt.
Wozu gibt es Gesetze?
Als AN gibt es nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Für diese Rechte haben vorherige Generationen von AN gekämpft.
Und ja, ich habe auch gekämpft, da mir mein AG ca. 200.000 € rechtswidrig unterschlagen hat.
Wer solche Summen als "Apfelbaum" bezeichnen möchte, der soll es tun.

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Da du die Äpfel ansprichst... Bisher ging es um 200 €. Wenn du jetzt 200 000 € anbringst halte ich diese im Vergleich für Birnen... ::)

Börnie:
Wie hoch ist eigentlich die Zulage in folgendem Beispiel:

Beschäftigter ist in EG 8 eingruppiert, führt Tätigkeiten nach EG 9b aus und erhält eine entsprechende Zulage wegen des Besuchs des VL 2 nach Ziff. 7 Abs. 3 der Vorbemerkungen zur Anlage 1.
Nach Abs. 3 Satz 4 müsste er doch 400 Eur bekommen, oder?

4Sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die von der Entgeltgruppe abhängen,
richten sich während der Zeit, für die die Zulage zu zahlen ist, nach der der Tätigkeit der/des Beschäftigten entsprechenden Entgeltgruppe.

Spid:
Nein, die Sonderzahlung beruht nicht auf den Regelungen des TVÖD, sondern auf einem eigenen Tarifvertrag.

stefan77:

--- Zitat von: Spid am 11.11.2020 10:26 ---Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.

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Also ich möchte ja keinen Streit anzetteln, nachher verklagst du mich noch, weil ich im Internet eine falsche Aussage getroffen habe.


Es geht nicht darum, dass der Leser meiner Empfehlung auf Geld verzichten soll, sondern etwas besonnener vorzugehen.
Zudem ist der Arbeitgeber noch längst kein Säumiger Schuldner! Die Zahlung ist aktuell noch gar nicht fällig, dass müsstest du als Experte (das meine ich positiv) doch wissen.
Trotzdem gingen hier die letzten Empfehlungen umgangssprachlich direkt in die "Richtung" erst Klage androhen und dann gucken, ob der Arbeitgeber nicht sowieso gezahlt hätte.


Ich bleibe dabei, das wäre überhaupt nicht meine "Art".
Und glaube mir, ich verzichte deshalb nicht häufig auf Geld.

Spid:
Deine Aussage bezog sich auch auf den ehemaligen AG - und da war die Zahlung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

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