Hallo,
ich bin derzeit Beschäftigter im TVöD in EG11, möchte aber evtl. meinen Arbeitgeber anfragen, ob eine Verbeamtung aufgrund des sonstigen Qualifikationserwerbs nach Art. 39 LlbG möglich ist (Qualifikation liegt vor).
Hierzu habe ich ein paar Fragen, die ich vor einer Anfrage bereits gerne geklärt hätte, um besser vorbereitet zu sein.
1. Können meine bisherigen Zeiten im TVöD (7 Jahre) bei der Stufenlaufzeit berücksichtigt werden oder erfolgt immer ein Beginn in Stufe 2 des Eingangsamts?
2. Könnte das Eingangsamt A9 auch übersprungen werden?
3. Falls eine Ernennung für das Beamtenverhältnis auf Probe in A9 erfolgt, dann muss die Probezeit abgewartet werden (2 Jahre aber evtl. Verkürzung?) und danach gilt noch ein Beförderungsverbot von 3 Jahren nach A10, oder?
Leider fehlt mir die Erfahrung im Beamtenrecht und ich möchte nicht komplett blank in ein Personalgespräch gehen. Ich freue mich sehr, wenn jemand meine Fragen kurz beantworten könnte, evtl. sogar mit passender Rechtsgrundlage, vielen lieben Dank!!
Viele Grüße
pat