An der Uni ist eine TV-L E13-Stelle für Doktoranden zu besetzen. Der Vertrag beginnt zum 1.11., der Einzustellende hat im September die letzte Prüfung (Disputation) des Masterstudiums (im EU-Ausland, sofern relevant) bestanden, das Zeugnis wird aber erst im Rahmen einer Verleihungszeremonie im April ausgehändigt.
Stattdessen kann der Einzustellende eine offizielle Bescheinigung bekommen, dass der Abschluss erworben wurde, diese wird aber auch erst im November vorliegen.
Laut AG (Uni) erfolgt die Eingruppierung zunächst in E12 (wg. des fehlenden Nachweis über den Master), beim Nachreichen des Masterzeugnis wird mit Wirkung für den darauf folgenden Monat eine Höhergruppierung in E13 vorgenommen. [Soweit ich verstehe, steht das so auch im Vertrag, der mir jedoch nicht vorliegt.]
Letzteres fühlt sich für mich falsch an. Der Abschluss ist ja vorhanden, es fehlt lediglich am schriftlichen Nachweis. Sollte in dem Fall nicht die Eingruppierung rückwirkend korrigiert werden, sobald nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen bereits zu Vertragsbeginn vorlagen?
Ergänzungsfrage, da es sich um einen ausländischen Abschluss handelt, und mir nicht klar ist, ob die offizielle Urkunde wie in Deutschland das Datum der letzten Prüfung nennt, oder etwa das Verleihungsdatum oder gar kein Datum: kommt es auf das Datum der Urkunde an, oder ist auf die tatsächlichen Verhältnisse (i.e. Datum der letzten Prüfung) abzustellen? (Und wodurch wäre das ggf. nachzuweisen?)
Danke für alle hilfreichen Hinweise.