Vielen Dank allen, die sich hier in die Diskussion begeben haben
Worum es mir letztlich ging, ist, dass ich mich erkundigen wollte, ob alles so rechtens ist, wie es gerade stattfindet.
Was die einzelnen Vorgaben anbelangt, so sind diese wirklich sehr allgemein gehalten. Z.B. gehe ich davon aus, dass u.a. (aus meiner Sicht in Bezug auf Leistung nicht messbare/ Faktoren herangezogen wurden. Wie z.B. jemand hat 5 und ein anderer 3 Jahre im ÖD gearbeitet. Ich finde, dass ein Zeitraum keinen Aufschluss darüber gibt, ob man besser ist.
Ich füge hier mal ein, welche Maßstäbe gefordert waren und dann könnte man ja mal schauen, zu welchem Punkt man eine Bestenauslese durchführen kann.
Erforderlich:
- Bereitschaft zum Schichtbetrieb innerhalb der dienstlichen Notwendigkeiten
- abgeschlossene kfm. Ausbildung (Verwaltungsfachangestellte/r, Bürokauffrau oder -mann)
- gleichwertige Fachkenntnisse durch eine mind. 6jährige Tätigkeit im ÖD oder vergleichbare kaufm. Tätigkeit
Vorteilhaft:
- idealerweise Erfahrung o in der ÖV
o Anwendung der Rechtsvorschriften
o Sachbearbeitung
o Umgang mit Kunden
- Bereitschaft, sich in entsprechende IT-Verfahren einzuarbeiten
- selbstsichereres, gewandtes und hilfsbereites Auftreten auch in schwierigen Situationen
- gutes Organisationsvermögen
- Fähigkeit, auch unter hohem Arbeitsdruck gute Arbeitsergebnisse zu erzielen
- Offenheit für Veränderungen und Spaß am dynamischen Arbeitsumfeld
Die gewünschten Dokumente waren lediglich das Zeugnis der Berufsausbildung, das letzte Arbeitszeugnis und das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte.