Autor Thema: Absage wegen Qualifikationen?  (Read 17749 times)

HarryHeinlein

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Absage wegen Qualifikationen?
« am: 28.10.2020 07:06 »
gefordert laut Stellenanzeige u. a.
Zitat
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung in Fachinformatik mit dem Schwerpunkt Systemintegration oder eine vergleichbare Ausbildung und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support.
Absagebegründung:
Zitat
Ihre Qualifikationen entsprechen nicht dem in der Stellenausschreibung gefordertem Profil.
Alle anderen "Kann"-Qualifikationen erfülle ich.
Daher vermute ich, dass es nur an der Ausbildung liegen kann.
Jedoch denke ich das ein abgeschlossenes Studium in BWL mit dem Schwerpunkt IT und Berufserfahrung (auch in aktueller Stellung) unter "vergleichbare Ausbildung" und "idealerweise erste Berufserfahrungen" fallen?
Auszug aus der Beschreibung des Studienganges und der Vertiefung:
Zitat
Absolventen mit diesem Schwerpunkt sind daher breit einsetzbar, sowohl in den klassischen Unternehmensbereichen Organisation und IT als auch in Unternehmensberatungen oder in Softwarehäusern mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung (wie SAP AG oder Software AG).
Weiterhin ist die Stelle als 9c ausgeschrieben, was ja auch dem unteren Spektrum eines Bachelors entspricht und daher fällt Überqualifizierung doch auch weg? Abgesehen das ich von dem Wording, eher auf Unterqualifizierung schließen würde?
Aktuell vermute ich einen anderen Grund für die Absage, die hat aber weniger mit meinen Qualifikationen zu tun. Bevor ich aber jemanden was falsches unterstelle würde ich mich freuen, wenn andere unbeteiligte mir ihre objektive Meinung mitteilen.

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #1 am: 28.10.2020 07:27 »
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der geforderten Bildungsvoraussetzung und Deiner tatsächlichen formalen Bildung. Ein Maschinenbauingenieur ist auch kein Mechatroniker - und die beiden sind deutlich verwandter als die Bildungsabschlüsse im Sachverhalt.

Im Bereich IT beginnen Tätigkeitsmerkmale, die eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung erfordern, im TVÖD bei E10 - was aber ohnehin für die Stellenbesetzung unbeachtlich ist.

Organisator

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #2 am: 28.10.2020 07:45 »
Die Ausschreibung als E 9c irritiert mich etwas, da nach EntgO TVöD, Teill III Nr. 24 gar keine 9c exisitiert.
Liege ich da falsch?

@ TE welcher Tarifvertrag wird angewandt?

Ansonsten: Wenn der AG eine abgeschlossene Ausbildung fordert und diese nicht vorliegt ist diese formale Qualifikation eben nicht erfüllt. Ob und was der AG als "vergleichbar" ansieht bleibt nur ihm überlassen.
Objektiv liegt aber auch keine "vergleichbare Ausbildung" vor, da gar keine Ausbildung vorliegt.

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #3 am: 28.10.2020 07:53 »
Das bedeutet im Umkehrschluss das ein Wirtschaftsinformatiker auch nicht in Frage käme?
Denn bis auf den Namen des Studienganges sind die Inhalte stark identisch.
Laut meinem Abschlusszeugnis sind 9 Module/Vorlesungen aus dem IT-Bereich (darunter Wirtschaftsinformatik 1 und 2) was ca. 1/3 des Studienganges entspricht.

Bzgl. der Eingruppierung habe ich mich einer Information auf dieser Seite bedient:
Zitat
E 9b, E 9 bis E 12   Fachhochschulstudium oder Bachelor

Tarifvertrag:
Zitat
Eine leistungsgerechte Bezahlung nach der Entgeltgruppe 9c plus IT-Zulage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #4 am: 28.10.2020 08:07 »
Würdest Du die Maurerarbeiten an Deinem Haus von einem Bauingenieur vornehmen lassen?

Der TVÖD hat keine IT-Zulage. Und auch keine Tätigkeitsmerkmale für die E9c im IT-Bereich hinterlegt.

Organisator

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #5 am: 28.10.2020 08:16 »
Das bedeutet im Umkehrschluss das ein Wirtschaftsinformatiker auch nicht in Frage käme?

Der Arbeitgeber fordert eine Ausbildung. Wer keine Ausbildung hat, komm nicht in Frage. So einfach ist das.

Wobei, wenn ich die fragwürdigen Infos zur Bezahlung sehe, frage ich mich überhaupt, was das für ein Arbeitgeber sein soll....

WasDennNun

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #6 am: 28.10.2020 08:17 »
Das bedeutet im Umkehrschluss das ein Wirtschaftsinformatiker auch nicht in Frage käme?
Nur wenn der AG dies ebenfalls nicht als vergleichbare Ausbildung ansieht.
Aber wenn er der Meinung ist, dass diese Ausbildung (oder deine) eben nicht vergleichbar ist (bzw. eben keine Ausbildung ist), dann ist das für mich absolut nachvollziehbar.

WasDennNun

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #7 am: 28.10.2020 08:22 »
Wobei, wenn ich die fragwürdigen Infos zur Bezahlung sehe, frage ich mich überhaupt, was das für ein Arbeitgeber sein soll....
Auf alle Fälle einer der nicht weiß was er will oder braucht und sich durch seine Ausschreibung ins eigene Knie schießt.

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #8 am: 28.10.2020 08:45 »
Würdest Du die Maurerarbeiten an Deinem Haus von einem Bauingenieur vornehmen lassen?

Der TVÖD hat keine IT-Zulage. Und auch keine Tätigkeitsmerkmale für die E9c im IT-Bereich hinterlegt.

Wenn ich entscheiden müsste zwischen einem Maurer (der u. U. gerade erst die Ausbildung abgeschlossen hat) oder einem Bauingenieur der auch als Maurer arbeitet/gearbeitet hat wieso nicht?
Wobei das ja schon ein extremes Beispiel ist, wenn wir ehrlich sind.
Passender wäre der Personalsachbearbeiter und jmd. mit Studium BWL/Personalwesen.

Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
Hätte gerne auf Geld verzichtet um einen Arbeitsplatz mit 2 Minuten Fußweg zu haben.

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #9 am: 28.10.2020 08:51 »
Inwiefern extrem? Es ist Lehrberuf und entfernt verwandtes Studium - wie im Sachverhalt. Personalsachbearbeiter ist hingegen kein Lehrberuf, sondern ein Wortcontainer ohne Wert.

RsQ

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #10 am: 28.10.2020 08:59 »

Der Arbeitgeber fordert eine Ausbildung. Wer keine Ausbildung hat, komm nicht in Frage. So einfach ist das.

Mal nebenbei: "Darf" der AG dann auch niemanden einstellen, der anders (ggf. höherwertig) qualifiziert ist, bspw. per Studium o. ä.?

Lars73

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #11 am: 28.10.2020 09:06 »
Ein öffentlicher Arbeitgeber kann grundsätzlich nicht Personen mit anderer Qualifikation einstellen, wenn er es in der Ausschreibung nicht entsprechend geöffnet hat. (Soweit es keine geeigneten Bewerber gibt und keine Ausschreibungspflicht besteht könnte er aber solche Personen einstellen.) Es dürfte fraglich sein ob hier im Sachverhalt eine vergleichbare Ausbildung vorliegt. Öffentliche Arbeitgeber sind mit breiten Öffnungsklauseln meist zurückhaltend (u.a. wegen der Einladungspflicht schwerbehinderter Bewerber die nicht offensichtlich ungeeignet sind).


WasDennNun

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #12 am: 28.10.2020 12:05 »
Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
Nein, der AG (vertreten durch den Personaler), kann nicht wie er will, sondern so wie er es für Richtig hält und wie es im Rahmen der Ausschreibung und der Bewerberlage im möglich ist.

Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Aber warum sollte es auch nicht so sein?
Erwartest du einen Automatismus, dass du genommen wirst, nur weil die ein BWL Studium mit Schwerpunkt IT hast?
Mag sein, dass der AG mit der Ausschreibung sich das verbaut hat (also keine Ermessen mehr hatte).

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #13 am: 28.10.2020 12:50 »
Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
Nein, der AG (vertreten durch den Personaler), kann nicht wie er will, sondern so wie er es für Richtig hält und wie es im Rahmen der Ausschreibung und der Bewerberlage im möglich ist.

Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Aber warum sollte es auch nicht so sein?
Erwartest du einen Automatismus, dass du genommen wirst, nur weil die ein BWL Studium mit Schwerpunkt IT hast?
Mag sein, dass der AG mit der Ausschreibung sich das verbaut hat (also keine Ermessen mehr hatte).

Nein das ich erwarte ich selbstverständlich nicht.
Was ich aber erwarte ist, dass jmd. der generell die Qualifikation erfüllt nicht aussortiert wird.
Wieso sollte ich generell jmd. mit Studium ausschließen, wenn ich jmd. mit Ausbildung suche? Wieso sollte ich generell jmd. mit Bachelor ggb. dem mit Master bevorzugen, wenn die Noten gleich gut oder besser sind?
Wieso suche ich jmd. mit "vergleichbarer Ausbildung" ggf. ohne Berufserfahrung. Was soll das überhaupt sein, ein Elektriker oder nicht vielleicht doch ein Kaufmann für IT-Systemmanagement (was ja dann ebenfalls einer schulischen Ausbildung meines Studienganges entspricht, ähnlich wie der Fachinformatiker oder herrscht im ÖD die Meinung vor das ein Fachinformatiker ein Informatiker ist der wirklich Mathematische Beweise führt, Algorithmen entwickelt und/oder optimiert).
Nur die bescheidene Sicht einer Person die bereits nach der Schule eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich nach kurzer Berufstätigkeit und etwas mehr finanzieller Freiheit entschlossen hat doch lieber zu studieren sowie während dessen schon dem ausgeschriebenen Job in verschiedenen Unternehmen nachgegangen ist.
War wohl auch nicht so unerfolgreich dabei, sonst hätte mich mein aktueller AG nicht direkt im Anschluss an mein Studium in Vollzeit eingestellt.
Schlussendlich hätte ich erwartet das man mir zumindest die Möglichkeit gibt darzulegen warum ich mich vermeintlich "verschlechtere".  Für mich ist der Grund ganz simpel, Lebensqualität. Ich verzichte gerne auf Geld wenn ich mir täglich 2*30km pendeln spare. Man kann mir ja dann immer noch absagen.

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #14 am: 28.10.2020 12:56 »
Du erfüllst die geforderte Qualifikation aber nicht - weder generell noch sonstwie! Weder ist "irgendwas mit IT" gefordert noch wäre eine Berufsausbildung die "schulische Version" eines Studiengangs.