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Absage wegen Qualifikationen?
HarryHeinlein:
--- Zitat von: Spid am 29.10.2020 18:42 ---Das:
--- Zitat von: Spid am 29.10.2020 18:09 ---Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
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war eine rhetorische Frage, die - mit einigem Nachdenken, bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger - dazu führt, daß man den Unwert Deiner Überlegungen in Deinem Beitrag von 17:51 erkennt. Das hatte ich ursprünglich selbst Dir zugetraut.
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Aber was spricht denn dagegen, wie ich bereits geschrieben hatte, einfach die Zeile wegzulassen?
Man will keinen mit Studium, dann schreibt man einfach "Ausbildung" hatten wir doch schon Eingangs...
Man will nur einen mit einem bestimmten Studiengang, dann schreibt man einfach explizit diesen "Studiengang X" hin und das Problem ist gelöst.
Es ergibt für mich keinen Sinn warum man absichtlich widersprechende Angaben machen sollte. Insbesondere wenn man es sauber formulieren kann.
Sitzen da lauter Autisten, wozu ich dich übrigens ebenfalls zähle (ohne eine Wertung vorzunehmen, bevor mir das jmd. unterstellt) oder was?
Spid:
Inwiefern sollte man davon ausgehen, daß man keinen Bewerber mit Studium wollte. Du führtest aus:
--- Zitat von: HarryHeinlein am 29.10.2020 17:51 ---Wie sieht es den bei einer Formulierung wie dieser aus:
--- Zitat ---Sie verfügen über eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung,
alternativ über einen Abschluss eines einschlägigen (Fach-)Hochschulstudiums (B.A., LL.B., Diplom)
oder eine abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in
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Wäre da dann automatisch jeder mit einem B.Sc. raus? Ein "einschlägiges (Fach-)Hochschulstudiums" inkludiert ja den B.Sc. aber anschließend ist ja in Klammern explizit aufgeführt was man damit impliziert, nämlich "B.A., LL.B., Diplom" und eine Formulierung wie "ähnlich" fehlt.
Geht man Stumpf nach der Wenn -> Dann Prüfung vor führt es ja zu der absurden Situationen das jmd. mit einem BWL- oder VWL-Studium und dem Abschluss B.Sc. abgelehnt werden MÜSSTE während jmd. mit z.B. einem B.A. in Kunst eingeladen werden KÖNNTE obwohl man generell jmd. mit einem BWL-/VWL-Studium sucht?
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Daraufhin stellte ich die rhetorische Frage:
--- Zitat von: Spid am 29.10.2020 18:09 ---Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
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Denn sehr offensichtlich ist nur ein Verwaltungsstudium einschlägig - und das gibt es nicht als BSc.
HarryHeinlein:
--- Zitat ---Ich denke bei der Ausschreibung wäre nur ein B.A. im Bereich Verwaltung einschlägig. Weder ein Kunststudium noch ein BWL- noch ein VWL- Studium wäre da für mich einschlägig.
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--- Zitat ---Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
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Ergo schreibt man "B.A. Allgemeine Verwaltung", "B.A. Öffentliche Verwaltung" (ist ja nicht so, als wenn man bei der anderen Formulierung was an Zeit oder Zeichen gespart hätte. Welche sowieso spätestens durch die unvermeidbaren Absagen komplett negiert würde)
die andere Option, mit oder ohne Bezug zu dem vorherigen Quote von dir, ist:
--- Zitat ---Eventuell möchte man auch einfach keinen "Studierten" da der bei der nächstbesten Gelegenheit weg wäre?
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Ergo lässt man die Zeile mit dem Studium komplett weg
Spid:
Das ist doch Unfug, denn damit machte man genau das, was Du behauptest: unsinnige Ausschlüsse vornehmen, denn dann wären die alten Diplomer ebenso raus wie bspw. Absolventen der HSPV NRW (LL.B. Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung und LL.B. Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung).
HarryHeinlein:
--- Zitat ---Ich denke bei der Ausschreibung wäre nur ein B.A. im Bereich Verwaltung einschlägig. Weder ein Kunststudium noch ein BWL- noch ein VWL- Studium wäre da für mich einschlägig.
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--- Zitat ---Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
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Ich hab die anderen akademischen Grade/Abschlüsse nicht aufgelistet da wir in meinen Gedanken bereits beim Bachelor waren.
Weiterhin ist die Stellanzeige auch mit der Begründung:
--- Zitat ---unsinnige Ausschlüsse vornehmen, denn dann wären die alten Diplomer ebenso raus
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weiterhin unsinnig, da man ja hier auch alle Master ausgeschlossen hat? Master =/= Diplom?!?
der andere Teil ergibt Sinn und den hatte ich nicht auf dem Schirm:
--- Zitat ---wie bspw. Absolventen der HSPV NRW
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