Und möchte dazu Einsicht nehmen in das Entgeltgruppenverzeichnis. Alles übrige, was Du genannt hast, ist vom konkreten landesbezirklichen Entgeltgruppenverzeichnis völlig unabhängig, da darin lediglich Oberbegriffe, Tätigkeitsmerkmale, Tätigkeiten und Tätigkeitsbeispiele geregelt sind. Man kann sich also problemlos zuvor zeitgerecht informieren und dann konkret vom möglichen AG, der sich - sei es durch ein speziell adressiertes oder allgemein gehaltenes Angebot - bei einem beworben hat, fordern, er möge die erforderlichen Unterlagen, hier das geltende Entgeltgruppenverzeichnis, beibringen. Es ist ja das natürlichste von der Welt, im Bewerbungsprozeß Unterlagen zu verlangen. Der AG wird das ja ebenso halten und sich bereits allgemein über Berufsausbildungen oder Studienabschlüsse informiert haben und für den konkreten Fall einen Beleg in Form eines Zeugnisses verlangen.