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Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern

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Spid:
Und das hat jetzt was mit dem Entgeltgruppenverzeichnis zu tun, das der TE haben möchte?

MrRossi:
OK, wenn es um reine Neugier geht nichts. Wenn es ihm darum geht seinen Lebensunterhalt mit einem notwendig hohem Gehalt bestreiten zu müssen und er abwägt ob sich eine Bewerbung lohnt mehr, möchte er sich doch nicht hinterher nicht wundern wollen über korrigierende Rückgruppierung z.B.

Spid:
Und möchte dazu Einsicht nehmen in das Entgeltgruppenverzeichnis. Alles übrige, was Du genannt hast, ist vom konkreten landesbezirklichen Entgeltgruppenverzeichnis völlig unabhängig, da darin lediglich Oberbegriffe, Tätigkeitsmerkmale, Tätigkeiten und Tätigkeitsbeispiele geregelt sind. Man kann sich also problemlos zuvor zeitgerecht informieren und dann konkret vom möglichen AG, der sich - sei es durch ein speziell adressiertes oder allgemein gehaltenes Angebot - bei einem beworben hat, fordern, er möge die erforderlichen Unterlagen, hier das geltende Entgeltgruppenverzeichnis, beibringen. Es ist ja das natürlichste von der Welt, im Bewerbungsprozeß Unterlagen zu verlangen. Der AG wird das ja ebenso halten und sich bereits allgemein über Berufsausbildungen oder Studienabschlüsse informiert haben und für den konkreten Fall einen Beleg in Form eines Zeugnisses verlangen.

mumble:
Vielleicht will aber auch nur jemand wissen ob für ihn eine Höhergruppierung in Frage kommt. Es soll nach wie vor Arbeitgeber geben die sich um den Tarifvertrag nichts scheren.

Spid:
Dann könnte es sich nur um eine dieser beiden Gruppen handeln.


--- Zitat von: Spid am 28.10.2020 09:01 ---Für tarifgebundene AN bei der Gewerkschaft, für freie AN, die aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme vom Tarifvertrag betroffen sind, beim AG.

--- End quote ---

Und um die geht es wohl nicht.

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