Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern
karmapolice:
Weiß jemand von euch wie die unbestimmten Rechtsbegriffe "kompliziert" und "hochwertig" tarifrechtlich auszulegen/zu definieren sind? Macht das der AG selber, wenn der o. g. TV resp. die zugehörige EGO nichts dazu ausführen? Gut möglich, dass ich es auch einfach nicht gefunden habe; von daher wäre ein entsprechender Hinweis auch in Ordnung.
Spid:
Sie sind entsprechend des Zusammenhangs auszulegen. Um welche konkreten Tätigkeitsmerkmale geht es denn?
karmapolice:
Es geht um die Kompliziertheit, die einem Arbeitsgerät innewohnt. Konkret geht es um die Wartung komplizierter Atemschutzgeräte und hochwertiger Rettungsgeräte (Feuerwehrgerätewart).
Spid:
Dann ist auf die Normalkompliziertheit und die Normalwertigkeit abzustellen, aus der sich das Atemschutz-/Rettungsgerät herausheben muß.
karmapolice:
Ok, ich denke damit lässt sich was anfangen. Vielen Dank.
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