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Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus

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CMcCandless:
Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?

MrRossi:
1. Beim Trend der vielen unbesetzten Stellen ist es doch legitim.
2. Gibt dem AG auch die Möglichkeit besser einarbeiten zu lassen.
3. Entspricht es dem Trend das Regelrenteneintrittsalter nach hinten zu verschieben. ;)

CMcCandless:
1. Irrelevant, da die entsprechenden Stellen nicht unbesetzt wären, weil eine rechtzeitige Nachbesetzung möglich ist.
2. Die Möglichkeit besteht auch früher im Jahr, ohne das Arbeitsverhältnis zu verlängern.
3. Äh ja, irrelevant. Es wird ja auch nicht länger gearbeitet, weil man wirklich noch erwerbstätig sein will (Freude an der Arbeit o.Ä.), sondern nur um den Stichtag 01.12. zu erreichen.

MrRossi:
Zumindest kennt er den Angestellten besser was bei einer Neubesetzung auch nach hinten losgehen kann.
Krankenstand, Erfahrung usw..
Es gibt sicher auch noch andere Ansätze, aber solange es den AG nicht stört wird er seine Begründung haben.


 

CMcCandless:
Wir reden aber über Fälle, die eigentlich zum bspw. 30.09. ausscheiden würden und dann um drei Monate bis 31.12. verlängert werden. D.h. spätestens zum 01.01. fängt sowieso jemand Neues an.

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