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Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus

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EiTee:
wieso vergönnt man den Arbeitnehmern den mitgenommen "Zugewinn"?
Wenn dein persönliches Entgelt unter der Prämisse leiden würde, könnte ich das nachvollziehen. So aber nicht.

Kaiser80:

--- Zitat von: CMcCandless am 28.10.2020 09:28 ---Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?

--- End quote ---

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Und belastbar belegen kannst du diesen "Gestaltungsmißbrauch" auch?

Da fucken mich die Beförderung der Beamten in Bezug auf den absehbahren Eintritt den Ruhestand aber ungleich mehr ab als die Peanuts einer angeblich "erschlichenen" JSZ.

Am besten sofort Kontakt mit der Redaktion von "Mario Barth deckt auf" herstellen...

CMcCandless:

--- Zitat von: EiTee am 28.10.2020 10:27 ---wieso vergönnt man den Arbeitnehmern den mitgenommen "Zugewinn"?
Wenn dein persönliches Entgelt unter der Prämisse leiden würde, könnte ich das nachvollziehen. So aber nicht.

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Als Einwohner der Stadt wird sowas aber bspw. auch von meiner Grundsteuer gezahlt. ;-)

CMcCandless:

--- Zitat von: Kaiser80 am 28.10.2020 10:28 ---
--- Zitat von: CMcCandless am 28.10.2020 09:28 ---Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?

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Und belastbar belegen kannst du diesen "Gestaltungsmißbrauch" auch?

Da fucken mich die Beförderung der Beamten in Bezug auf den absehbahren Eintritt den Ruhestand aber ungleich mehr ab als die Peanuts einer angeblich "erschlichenen" JSZ.

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Das etwas gemacht wird, obwohl die eine Seite davon nichts hat, ist natürlich sinnfrei, aber das ist ja auch genau mein Punkt...

Isie:
Bei einer ungünstigen Altersstruktur und einer miesen Bewerberlage ist es auch für den Arbeitgeber vorteilhaft, einen Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus weiter zu beschäftigen.

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