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Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit

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Wynchester:
Moin ich möchte den Fall mal kurz schildern es gilt der TVV und der AN ist in Entgeltgruppe 5

Der AN wird ab dem 1.1.21 eine Stelle besetzen dessen Tätigkeiten mit der Entgeltgruppe 7 bewertet sind.

Diese Tätigkeiten werden allerdings schon ab dem 1.10.20 im vollem Umfang übernommen

Aus diesem Grund wird dem Arbeitnehmer eine Zulage auf die 6 gewährt.

Ist das so richtig ? Oder müsste nicht eigentlich eine Zulage auf die 7 gewährt werden bis man am 1.1 offiziell die Stelle besetzt.

Mfg

Wynchester:
Kleiner Zusatz, das zuständige Personalbüro gab die Auskunft das die Zulage immer nur jeweils eine Gruppe höher sein kann.

Spid:
Wird die Tätigkeit zunächst nur vorübergehend übertragen?

Die Auskunft ist jedenfalls zutreffend, siehe §5 Abs. 3 Satz 2 TV-V.

Wynchester:
Die Tätigkeit wird dauerhaft übertragen, da der AN ja ab dem 1.1.21 die stelle besetzen wird.

Lars73:
Warum sind sie denn aktuell nur vorrübergehend übertragen?

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