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Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit

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Wynchester:
Also Aussage ist imom die Stelle ist erst ab nächstem Jahr im Stellenplan, die anfallenden Arbeiten stehen jetzt schon an und werden dann ebend auch erledigt.

Wynchester:
Also ich hoffe der Fall ist klar, also wie das gemeint ist.
Es wurde eine neue Stelle im Unternehmen geschaffen welche allerdings erst ab dem 1.1.20 im Stellenplan steht.
Dem AN wurden alle bisherigen Aufgaben entzogen und er kümmert sich absofort nurnoch um die Tätigkeiten die der neuen Stelle zugeordnet sind.

Schokobon:
Eingruppierung und Stellenplan haben nichts miteinander zu tun.

Wie siehts denn mit den Stufenlaufzeiten aus?

Wynchester:
AN ist seit 1,5 Jahren in Stufe 1

Spid:
Wenn die Tätigkeit zunächst explizit nur vorübergehend übertragen worden ist, gibt es die Zulage zur nächsthöheren Entgeltgruppe. Wenn sie nicht nur vorübergehend übertragen worden ist, dann ist der TB in der Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach der Entgeltordnung ergibt.

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