Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit

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Wynchester:
Auf gut deutsch gesagt, es steht bei den tätigkeiten jetzt schon die 7 zu und nicht irgendeine Zulage.

Spid:
Wenn die Tätigkeit nicht nur vorübergehend vom AG übertragen worden ist, ist das zutreffend.

Wynchester:
Wie sollte ich mich da nun weiter verhalten ?

Ein schreiben an die zuständige Personalabteilung ?
Im besten fall mit passendem Paragraphen der das ganze belegt ?

Spid:
§5 Abs. 1 TV-V ist die maßgebliche Norm. Man kann aus reiner Freundlichkeit dem AG schreiben, man kann aber auch gleich Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.

Kaiser80:
§5 TVV regelt die Eingruppierung bei dauerhafter (Abs 1) und/oder vorübergehender (Abs 3) Übertragung.

Was tatsächich ist, kann ich nicht beurteilen, da immer noch nicht geklärt ist ob nun eben dauerhaft oder vorübergehend (und wirksam) übertragen wurde

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