Das ist zwar richtig, jedoch steht von der E8/4 keine Zulage zur E9a/4 zu, sondern lediglich zur E9a/3, da die Zulage zu dem Entgelt anfällt, das erzielt würde, wenn Du zum Beginn des Anspruchs auf Zulage in E9a eingruppiert worden wärest, seitdem jedoch keine 3 Jahre vergangen sind, die zu einer Zulage zu E9a/4 führen würden.