Autor Thema: Corona Sonderzahlung  (Read 36970 times)

BAT

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #75 am: 29.10.2020 14:10 »
Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.

Sie ist spätestens mit dem Dezember Gehalt zu zahlen.

Davon ab, habe ich nicht den Eindruck daß zusätzliche Belastungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einschlägig wären. Es ist eine Sonderzahlung für die allgemeinen Belastungen durch die Corona - Krise.

Spid

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #76 am: 29.10.2020 14:21 »
Weder noch. Die einmalige Corona-Sonderzahlung ist selbst die Belastung, weil sie keine Belastungen ausgleichen soll, sondern die Tariferhöhung ersetzt, die ansonsten zum 01.09.20 vereinbart worden wäre. Ihre Ausgestaltung dient lediglich ihrer steuerlichen Begünstigung.

BAT

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #77 am: 29.10.2020 14:27 »
Woraus geht hervor, daß diese Sonderzahlung die fehlende Tariferhöhung ersetzen soll?

Spid

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #78 am: 29.10.2020 14:34 »
Aus den Verhandlungen.

BAT

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #79 am: 29.10.2020 14:40 »
Aus den Verhandlungen.

Entscheidend ist die schriftliche Einigung. Selbst wenn, warum wäre das ein Belastung?

Spid

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #80 am: 29.10.2020 14:46 »
In der schriftlichen Einigung läßt sich nicht ein, wofür die Zahlung sei. Die TVP belassen es bei der rechtlichen Einordnung.

Dadurch, daß die TVP keine Steigerung des Tabellenentgelts vereinbart haben, wird durch die Inflation die Arbeitskraft der TB entwertet. Die anstatt einer Steigerung der Tabellenentgelte vereinbarte Einmalzahlung ist nicht geeignet, dies auszugleichen. Mithin handelt es sich um eine Belastung.

BAT

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #81 am: 29.10.2020 15:00 »
Da sind wir anderer Meinung - zumindest im Sprachgebrauch und werden auch nicht zusammen kommen.

Interessanter wäre beim Abschluss die Einigung auf die Stufe 6 für Ärzte und die explizite Anerkennung der Anrechnung der in der Stufe 5 verbrachten Laufzeit.

Ändert dies deine Rechtsauffassung zum alten Disput, ob solche Laufzeiten bei Einführung einer bisher nicht existenten Stufe 6 anzurechnen sind? Ich war immer der Auffassung, daß dies nicht zu erfolgen hat, da die TP diese nicht vereinbart hatten. Nunmehr jedoch wohl.

 

Spid

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #82 am: 29.10.2020 15:12 »
Nein. Da gibt es nichts anzurechnen, die Stufenlaufzeit ist ja da.

BAT

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #83 am: 29.10.2020 15:13 »
Nein. Da gibt es nichts anzurechnen, die Stufenlaufzeit ist ja da.

Das Wort "zudem" in der Einigung lässt erkennen, daß die Tarifparteien nicht dieser Meinung sind auch nie waren.

Caesar42

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #84 am: 29.10.2020 15:15 »
Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.

Sie ist spätestens mit dem Dezember Gehalt zu zahlen.



Das beantwortet aber nicht meine Frage.... Ja oder Nein?

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html

Dort steht lediglich: ... die Auszahlung erfolgt mit dem Dezemberentgelt. Wenn ich zum 30.12. nicht mehr beim AG bin? Nachfordern?

Kommunalgenie

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Antw:Corona Sonderzahlung
« Antwort #85 am: 29.10.2020 15:18 »
Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.

Sie ist spätestens mit dem Dezember Gehalt zu zahlen.



Das beantwortet aber nicht meine Frage.... Ja oder Nein?

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html

Dort steht lediglich: ... die Auszahlung erfolgt mit dem Dezemberentgelt. Wenn ich zum 30.12. nicht mehr beim AG bin? Nachfordern?

Ja, wahrscheinlich erhälst du sie schon mit deinem letzten Gehalt vor dem Ausscheiden. Ein Anspruch besteht zumindest.