Dann beträgt die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zwei Wochen zum Monatsschluß. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Empfänger. Eine rechtmäßige ordentliche Kündigung zum 01.12. ist nicht möglich, weil der 01.12. nicht der Monatsschluss ist, sondern der erste Tag des Monats. Wenn Du die Kündigungsbedingungen der Probezeit nutzen möchtest, wäre der letzte Tag, an dem die Kündigung beim AG eingehen darf, der 24.11. Für eine Kündigung zum Monatsschluß des Novembers wäre der letzte Tag der 16.11.