Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wie viele Urlaubstage?
Spid:
Unter den Bedingungen des geschilderten Sachverhalts hätte sie zum erfragten Zeitpunkt Anspruch auf null Tage Erholungsurlaub, weil 20 subtrahiert von 20 null ergibt.
Lars73:
@Spid
Auch wenn die 20 Tage bei einem anderen Arbeitgeber waren?
Ich würde den tariflichen Teilurlaubsanspruch unabhängig von Anrechnung von Urlaub bei anderen Arbeitgebers interpretieren.
Spid:
§26 Abs. 2 TVÖD bestimmt doch die Geltung des BUrlG auf den tariflich normierten Urlaubsanspruch, sofern keine anderen Maßgaben getroffen wurden. Hinsichtlich des Ausschlusses von Doppelansprüchen wurden keine anderen tariflichen Maßgaben getroffen.
Hasi:
Ich häng mich mal hier dran und würde gerne wissen, wie das mit dem Urlaubsanspruch nach VKA aussieht, wenn noch Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub besteht?
Spid:
Wie was aussieht?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version