Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zu Übertragung höherwertiger Tätigkeit bei Urlaub/Krankheit
RheinPirat:
Hallo in die Runde. Ich werde im nächsten Jahr in Elternzeit gehen (4 Monate). Verstehe ich es richtig, dass meine Vertretung erst Anspruch auf die Zulage einer höherwertigen Tätigkeit hat, wenn sie diese ununterbrochen mindestens einen Monat ausgeübt hat und während dieser Zeit nicht krank sein darf bzw. keinen Urlaub nehmen darf, um die Zulage nicht zu verlieren und nach dem einen Monat wäre Urlaub oder Krankheit unschädlich und sie würde die Zulage auch dann erhalten?
In meinem zweiten Monat der EZ würde meine Vertreterin nämlich Urlaub nehmen wollen.
Spid:
Nein. Die ununterbrochene Ausübung ist keine Voraussetzung für die Zulage.
RheinPirat:
Dann erkläre es mir doch bitte mit ein paar Sätzen mehr. Vielen Dank.
Spid:
Was gibt es da zu erklären? Wenn die TVP „ununterbrochen“ hätten vereinbaren wollen, hätten sie es getan. Haben sie aber nicht.
Insider2:
--- Zitat von: RheinPirat am 30.10.2020 06:48 ---Hallo in die Runde. Ich werde im nächsten Jahr in Elternzeit gehen (4 Monate). Verstehe ich es richtig, dass meine Vertretung erst Anspruch auf die Zulage einer höherwertigen Tätigkeit hat, wenn sie diese ununterbrochen mindestens einen Monat ausgeübt hat und während dieser Zeit nicht krank sein darf bzw. keinen Urlaub nehmen darf, um die Zulage nicht zu verlieren und nach dem einen Monat wäre Urlaub oder Krankheit unschädlich und sie würde die Zulage auch dann erhalten?
In meinem zweiten Monat der EZ würde meine Vertreterin nämlich Urlaub nehmen wollen.
--- End quote ---
Wenn die Kollegin in dem Monat krank wird, wird sie halt krank. Wenn ihr Urlaub gewährt wird, wird ihr Urlaub gewährt. Whats the Problem?
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