Guten Morgen in die Runde.
Ich habe bis morgen befristet seit letztem Jahr Juni zur EG 6 noch die Zulage zur EG 8 bekommen.
Die Jahressonderzahlung bemisst sich ja nach dem Durchschnitt aus den Monaten Juli, August und September.
Richtet sich das dann nur nach der EG 6 oder dann mit der Zulage?
Danke im Voraus für die Antworten.