Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Bossing nach Entfristungsklage
AndreasG:
Mobbing an sich ist juristisch nicht sanktioniert.
Kommt es in Folge des Mobbings aber zu einem Verlust des Arbeitsplatzes sind Schadensersatzforderungen denkbar genau wie bei psychischen Folgen Schmerzensgeldansprüche möglich sind.
Spid:
Nein, auch dann ist Mobbing rechtlich Blubb. Es kommt auf eine konkrete Rechtsverletzung an.
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 03.11.2020 09:55 ---
--- Zitat von: Rene am 02.11.2020 10:13 ---100% bleiben 100%
--- End quote ---
Stimmt, hat mir vor kurzem ein Kollege gesagt: "Ich geh in den BR damit ich unkündbar werde."
--- End quote ---
Und im PR sitzen Beamte die da drin sind, damit sie unkündbar werden ::)
Jeder hat halt so seine Wahrnehmung, warum einer such für den PR aufstellen läßt.
Meine nicht empirische Erfahrung zeigt das es nicht 100% sind, die wg. unkündbarkeit da rein gehen
Spid:
Beamte im PR sind vor Versetzung geschützt.
ike:
--- Zitat von: Spid am 03.11.2020 11:57 ---Nein, auch dann ist Mobbing rechtlich Blubb. Es kommt auf eine konkrete Rechtsverletzung an.
--- End quote ---
Kann man von Mobbing auch dann nicht mehr sprechen, wenn man als AN gg. den AG eine Klage nach dem AGG in Verbindung mit dem SGB IX "gewonnen" hat?
Paradoxerweise ist dies für den Gemobbten ein "Glücksfall" und in diesem Fall nur die Spitze des Eisbergs gewesen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version