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Stehzeit Beförderung Quereinsteiger gD
gnom20:
Hallo in die Runde,
kann jemand aus dem Forum bezüglich der zu absolvierenden Steh- bzw. Wartezeiten bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Beförderung (Stellenbündelung A9-A11) bei Quereinsteigern im gD Auskunft geben.
Beispielsweise bei Einstellung als Quereinsteiger vom Kreis zum Bund (Einstellung mit bereits bestehender A10). Wie verhält es sich hier mit den Wartezeiten im Vergleich zu den beim Bund ausgebildeten Beamten.
Bisher konnte ich dazu in den mir bekannten Verwaltungsbestimmungen noch nichts finden.
Danke schon mal.
Asperatus:
Für Quereinsteiger gelten keine abweichenden Warte- oder Stehzeiten. Wenn die Laufbahnbefähigung vorhanden ist, erfolgt eine Gleichbehandlung.
Maßgeblich ist § 22 Abs. 4 Nr. 2 lit. b Bundesbeamtengesetz. Demnach ist eine Beförderung vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung unzulässig.
Die Auswahl nach fachlicher Leistung (§ 32 Nr. 1 Bundeslaufbahnverordnung) setzt in der Regel enie dienstliche Beurteilung voraus (§ 33 Abs. 1 S. 1 BLV). Zudem müssten entsprechende Planstellen verfügbar sein.
gnom20:
Danke für die schnelle Antwort Asperatus.
Leider habe ich dazu jedoch eine andere Info von der personalbearbeitenden Stelle erhalten.
Meine bisherige Stehzeit von 2,5 Jahren in A10 beim alten Dienstherrn wird zwar berücksichtigt, eine Beförderung aber erst in frühestens 2 Jahren in Aussicht gestellt (macht dann insgesamt mindestens 4,5 Jahre).
Begründet wurde es damit, dass es keine Benachteiligung der vom Bund ausgebildeten Beamten geben soll. Mittlerweile erfolgt ja dort die Beförderung (bei Stellenbündelung) in der Regel nach 3 Jahren.
Eine gewisse Unterscheidung könnte ich ja durchaus nachvollziehen, jedoch erscheint mir hier der Abstand als ziemlich groß.
Leider habe ich dazu in den Vorschriften zur Besoldung nichts finden können.
Slider26:
Hä ? Also...
"Begründet wurde es damit, dass es keine Benachteiligung der vom Bund ausgebildeten Beamten geben soll. Mittlerweile erfolgt ja dort die Beförderung (bei Stellenbündelung) in der Regel nach 3 Jahren."
Wie bitte? Die Beförderung kann auch erst nach 10 Jahren oder nach 12 Jahren bis zur A11 dauern.
Wo steht das und wer sagt das mit den 3 Jahren. Habe ich nie gehört. Würde mich brennend interessieren. Trifft für 99% meiner Kollegen nicht zu.
Bruce Springsteen:
Mit der Antwort würde ich die Stelle wechseln.. junge junge..
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