Hallo Allseits!
Zunächst die Situation: nach Jahren in der Privatwirtschaft habe ich die erfreuliche Nachricht erhalten, dass ich das Bewerbungsverfahren bei einer Bundesbehörde erfolgreich bestanden habe - Branche IT, eher MINT Tätigkeitsbereich, "gehobener Dienst" im Beamtensprech. Auch wenn mich die Aussicht auf diese Tätigkeit sehr freut, und ich keineswegs nur das höchste Gehalt suche, versuche ich diesbezügliche Einbußen im Vgl. zur Privatwirtschaft zu minimieren.
Ich habe mich mit der HR-kontaktperson am Telefon auch über die Einstufung bei Einstellung unterhalten, und sie sagte mir, Stufe 3 ist möglich (3 Jahre Erfahrung), jedoch wenn mehr Arbeitszeit vorhanden, dann eventuell auch höher.
Da ich über mehr als sechs jahre Anstellungszeit nach dem höchsten Abschluss habe, bedeutete dies potentiell Stufe4 (was nur noch gut 10% unter meinem letzten Nettogehalt liegen würde). Daher bitte ich im obigen oder ähnlichen Kontext um relevante Erfahrungswerte zu den foglenden Punkten:
A: wie großzügig pflegt man auszulegen, was als "einschlägige Berufserfahrung" zählt?
A1: werden Tätigkeiten auf Junior-Niveau in diesem Tätigkeitsbereich anerkannt - zB. mit dem offensichtlichen Argument, dass ich durch diese mein derzeitiges Seniorniveau erlangte ?
A2: Da es sich um eine Kombination aus IT und einem anderen Fach handelt, könnte man argumentieren,
das Arbeitszeiten in _jedem_ dieser Bereiche "der Tätigkeit förderlich" waren. Ob sich dem Argument der AG
anschließt?
B: Einige Jahre habe ich in einem EU-Land gearbeitet, in dem keine Arbeitszeugnisse ausgestellt werden.
Wie ist es üblich, (Einschlägigkeit der) Tätigkeiten in diesen Anstellungen nachzuweisen ,
oder andersrum: was muss der AG verlangen, um meinem Antrag stattgeben zu können? Bestenfalls glaubt
man meiner Tätigkeitsbeschreibung einfach "aufs Wort". Notfalls könnte ich meinen damaligen Vorgesetzten um
einen kurzen Text bitten. Dürfte das reichen?
Danke!