Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Einstellung > Stufe 3 möglich? Nachweis von Berufserfahrung im Ausland ?
fireroller:
Hallo Allseits!
Zunächst die Situation: nach Jahren in der Privatwirtschaft habe ich die erfreuliche Nachricht erhalten, dass ich das Bewerbungsverfahren bei einer Bundesbehörde erfolgreich bestanden habe - Branche IT, eher MINT Tätigkeitsbereich, "gehobener Dienst" im Beamtensprech. Auch wenn mich die Aussicht auf diese Tätigkeit sehr freut, und ich keineswegs nur das höchste Gehalt suche, versuche ich diesbezügliche Einbußen im Vgl. zur Privatwirtschaft zu minimieren.
Ich habe mich mit der HR-kontaktperson am Telefon auch über die Einstufung bei Einstellung unterhalten, und sie sagte mir, Stufe 3 ist möglich (3 Jahre Erfahrung), jedoch wenn mehr Arbeitszeit vorhanden, dann eventuell auch höher.
Da ich über mehr als sechs jahre Anstellungszeit nach dem höchsten Abschluss habe, bedeutete dies potentiell Stufe4 (was nur noch gut 10% unter meinem letzten Nettogehalt liegen würde). Daher bitte ich im obigen oder ähnlichen Kontext um relevante Erfahrungswerte zu den foglenden Punkten:
A: wie großzügig pflegt man auszulegen, was als "einschlägige Berufserfahrung" zählt?
A1: werden Tätigkeiten auf Junior-Niveau in diesem Tätigkeitsbereich anerkannt - zB. mit dem offensichtlichen Argument, dass ich durch diese mein derzeitiges Seniorniveau erlangte ?
A2: Da es sich um eine Kombination aus IT und einem anderen Fach handelt, könnte man argumentieren,
das Arbeitszeiten in _jedem_ dieser Bereiche "der Tätigkeit förderlich" waren. Ob sich dem Argument der AG
anschließt?
B: Einige Jahre habe ich in einem EU-Land gearbeitet, in dem keine Arbeitszeugnisse ausgestellt werden.
Wie ist es üblich, (Einschlägigkeit der) Tätigkeiten in diesen Anstellungen nachzuweisen ,
oder andersrum: was muss der AG verlangen, um meinem Antrag stattgeben zu können? Bestenfalls glaubt
man meiner Tätigkeitsbeschreibung einfach "aufs Wort". Notfalls könnte ich meinen damaligen Vorgesetzten um
einen kurzen Text bitten. Dürfte das reichen?
Danke!
Spid:
Für die Anwendung des §16 Abs. 2 Satz 3 TVÖD, der im geschilderten Sachverhalt einzige Rechtsgrundlage für eine Einstellung in Stufe 4 sein kann, bedarf es keiner einschlägigen Berufserfahrung.
WasDennNun:
Der AG kann jedwede Zeit die du beruflich irgendwo irgendwie und mit egal was als förderliche Zeiten ansehen (ist halt Ansichtssache)
Platt gesagt: Wenn du als Koch gearbeitet hast und nun eine elektronisches Kochbuch programmieren sollst ....
Das heißt, wenn du 8 Jahre auf dem Buckel hast, die kann er dich in Stufe 4 einstellen und du kannst die 2 Jahre "Überhang" angerechnet bekommen, also dann in 2 Jahren in Stufe 5 aufsteigen.
Das muss aber mit dem AG vor Vertragsabschluss geklärt werden und sollte man auch in den Vertrag mit aufnehmen.
Unabhängig davon, kann der AG -auch später- nach der Einstellung dir eine Zulage in höhe von 2 Stufen gewähren.
hansi129:
Ich dachte, die Anerkennung wäre überhaupt nur bis maximal Stufe 3 möglich.
Spid:
Die Anerkennung von was?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version